Die Eintreibung von Forderungen gegen Schuldner, die in Portugal ansässig sind oder in Portugal über Vermögenswerte (z.B. Immobilien) verfügen, ist wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit.

Vorgang bei der Forderungseintreibung in Portugal:

1. Anwaltliches Mahnverfahren
2. Gerichtliches Mahnverfahren
3. Vertretung vor Gericht
4. Vollstreckung und Ermittlung des Schuldnervermögens
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1. Anwaltliches Mahnschreiben

Ihre Forderung wird beim Schuldner durch ein anwaltlichen Mahnschreiben in portugiesischer Sprache geltend gemacht, in dem er letztmalig zur Zahlung aufgefordert wird. In der Regel wird dem Schuldner eine Zehntagesfrist zur Zahlung der Forderung gesetzt.
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Unsere Jahresstatistik aus 2013 belegt, dass in 66 % der bearbeiterten Fälle die Forderung bereits erfolgreich durch das anwaltliche Mahnschreiben eingetrieben wurde.
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Auch dann ist regelmässig ein anwaltliches Mahnschreiben empfehlenswert, wenn bereits ein anwaltliches Mahnschreiben durch eine nicht in Portugal ansässige Kanzlei dem Schuldner zugestellt wurde. 

Wir beantworten Einwendungen des Schuldners gegen Ihre Forderung und verhandeln gegebenenfalls über Ratenzahlung. In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Schuldanerkenntnis vom Schuldner unterzeichnet und gleichzeitig eine Ratenzahlung vereinbart wird.

2. Gerichtliches Mahnverfahren

Bezahlt der Schuldner nicht und erhebt er auch keine Einwendungen gegen die Forderung, empfiehlt sich die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Wir bereiten den Mahnbescheid vor und beantragen dessen gerichtliche Zustellung. Nach ordnungsgemäßer Zustellung muss der Schuldner gemäß Art. 12 des Gesetzesdekrets Nr. 269/98, vom 1. September 1998, innerhalb einer Frist von 15 Tagen Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid einlegen. Legt der Schuldner nicht oder nicht rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, ergeht gemäß Art. 2 des vorgenannten Gesetzesdekrets automatisch ein Vollstreckungstitel.

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist bei der Geltendmachung einer Forderung gegenüber einem Verbraucher nur bis zu einem Betrag in Höhe von 30.000 € zulässig. Bei Forderungen gegen Unternehmer besteht hingegen keine Begrenzung.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist außerdem nur zulässig, wenn es sich um eine Geldforderung handelt, die ihre Grundlage in einem Vertrag hat. Zum Beispiel können Ansprüche, die auf einer unerlaubten Handlung oder ungerechtfertigte Bereicherung beruhen nicht im Rahmen des portugiesischen gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist im Vergleich zu einem ordentlichen Klageverfahren kostengünstig und schnell. Über das Internet können wir uns über den Verfahrenstand informieren und dadurch auch unsere Mandanten jederzeit über den Verlauf in Kenntnis setzen.

3. Vertretung vor Gericht

Hat der Schuldner auf das anwaltliche Mahnschreiben reagiert und erhebt er Einwendungen gegen die Forderung, ist die Erhebung einer Klage erforderlich.

Der Rechtsstreit geht außerdem automatisch in das ordentliche Gerichtsverfahren über, wenn der Schuldner gegen den gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegt. Deshalb muss bei der Beantragung des Mahnbescheids bereits das örtlich zuständige Gericht angegeben werden. Das ist in der Regel das Gericht des Beklagtenwohnsitzes. Geht der Rechtsstreit vom gerichtlichen Mahnverfahten in das ordentliche Gerichtsverfahren über, müssen innerhalb von 10 Tagen die Gerichtskosten gezahlt werden.

4. Vollstreckung und Ermittlung des Schuldnervermögens

Schließlich betreiben wir die Vollstreckung des erwikten Titels. Spätestens vor der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens überprüfen wir, welches Vermögen der Schuldner hat und ob dieses Vermögen vollstreckt werden kann. 

Von Bedeutung ist die Vollstreckung von ausländischen Vollstreckungstiteln. Ausländische Vollstreckungstitel, etwa ein deutscher Vollstreckungsbescheid oder eine deutsche Gerichtsentscheidung, können in Portugal gegen den Beklagten bzw. Antragsgegner vollstreckt werden. Dazu haben wir Informationen unter "Häufige Fragen" (FAQ) zusammengestellt. 

Das Vollstreckungsverfahren richtet sich nach portugiesischem Recht. Dabei ist eine genaue Kenntnis des Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens von Bedeutung. Das portugiesische Vollstreckungsverfahren ("Processo Executivo") wurde kürzlich umfassend reformiert.

Einzelne Fragen zu den oben genannten Punkte haben wir unter FAQ zusammengestellt.

Die Kosten (Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Kosten des Vollstreckungsbeamten) richten sich nach dem konkreten Fall. Auskunft über die Kosten erhalten Sie unmittelbar nach der persönlichen Kontaktaufnahme.